Abbau
Zersetzung organischer Substanz durch Mikroorganismen, d.h. Umwandlung von höhermolekularen Stoffen in
niedrigmolekulare Stoffe.
Zum größten Teil verlaufen die Abbauprozesse der Kompostierung aerob, d.h. genügend Sauerstoff steht zur Verfügung. Es finden aber auch unerwünschte anaerobe (unter Luftausschluss) Vorgänge statt, z.B. im Inneren eines Apfels oder bei zu dicht gelagertem Material. Dabei können besonders geruchsintensive Stoffwechselprodukte entstehen.
Leicht abbaubar sind Zucker, Fette, Stärke, Proteine, Hemicellulosen und
Cellulose. Schwer abbaubar hingegen sind Lignin, Wachse, Harze, Gerbstoffe und Huminstoffe.
Abfall
Bewegliche Sachen, Gegenstände, Stoffe, Rückstände oder Reste, deren sich der Besitzer entledigen
will. Zum Schutz der Umwelt ist die Abfallentsorgung gesetzlich geregelt. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) unterscheidet nach Abfällen zur Verwertung
und Abfällen zur Beseitigung (jene, die nicht verwertet werden können). Im Jahr 2000 fielen in der Bundesrepublik 35 Millionen Tonnen Hausmüll an. Das sind ca. 440 kg Abfall pro Kopf.
Abfallgesetz
Actinomyceten
Grampositive Bakterien, die dazu neigen, verzweigte Filamente und Kolonien mit ähnlichem Aussehen wie Pilzkolonien zu bilden. Actinomyceten stellen einen wesentlichen Bestandteil der Bodenmikroflora dar und einige von ihnen verursachen den typisch "muffigen" Erdgeruch.
Während der Kompostierung leisten Actinomyceten, darunter auch thermophile, einen Großteil der Umsetzungsprozesse. Sie gehören mit zu den Zersetzern vieler organischer Verbindungen, z.B. Cellulose, Lignin und Chitin. Die meisten Actinomyceten haben einen aeroben Stoffwechsel.
aerober Abbau
Mikrobielle Stoffwechselprozesse, die nur bei Anwesenheit von Sauerstoff ablaufen.
Aerosol
Ansammlungen fester und / oder flüssiger luftgetragener Partikel, die bei unterschiedlichsten
Vorgängen, die mit einer Staubentwicklung verbunden sind, entstehen (z.B. Rasenmähen,
Gartenarbeiten, Baustellenarbeiten). Lungengängige Partikel sind kleiner als 5 µm (=0,005 mm).
anaerober Abbau
Sämtliche mikrobiellen Stoffwechselprozesse, die nur unter Ausschluss von Sauerstoff stattfinden.

Bakterien
Kleine, einzellige Organismen ohne echten Zellkern und Organellen (sie gehören zu den Prokaryonten). Im Mittel liegt die Länge eines Bakteriums bei 1µm (=0,001 mm). Bakterien können kugelförmig (Kokken), stäbchenförmig, gekrümmt (Vibrionen) oder schraubig (Spirillen) sein.
Besonders überwachungsbedürftiger Abfall
Gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Abfall aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen
Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, der nach Art, Beschaffenheit oder
Menge in besonderem Maß gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar ist oder
Erreger übertragbarer Krankheiten enthält oder hervorbringen kann. Entsprechende Abfallarten sind
in der Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ausdrücklich genannt.
Bioabfallverordnung
Rechtsvorschrift von 1998, die das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ergänzt.
Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) gilt für unbehandelte und behandelte Bioabfälle und Gemische, die zur Verwertung auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht oder zum Zweck der Aufbringung abgegeben werden sowie für die Behandlung und Untersuchung solcher Bioabfälle und Gemische.
Entsorgungsträger, Erzeuger und Besitzer haben Bioabfälle vor einer Aufbringung oder der Herstellung von Gemischen einer Behandlung zuzuführen, welche die seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit gewährleistet.
Die seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit ist gegeben, wenn keine Beeinträchtigung der Gesundheit von Mensch oder Tier durch Freisetzung oder Übertragung von Krankheitserregern und keine Schäden an Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder Böden durch die Verbreitung von Schadorganismen zu besorgen sind.
Biofilter
Anlagen zur biologischen Reinigung von Abluft, bestehend aus flächig angeordnetem, vorwiegend biogenem Trägermaterial, auf dem Mikroorganismen wachsen können. Sie reduzieren bzw. eliminieren geruchsintensive
Stoffe, Schadgase und organische Frachten sowie Partikel und Mikroorganismen aus der Abluft. Dabei
passieren die Rohgase bei hinreichender Verweilzeit das Filtermaterial und werden von den dort angesiedelten Mikroorganismen gereinigt. Als Trägermaterialien dienen Torf, Reisig, Rinde, Kompost oder Erde.
Biomasse
Gesamte, durch tierische und pflanzliche Lebewesen, aber auch durch Mikroorganismen, gebildete organische
Substanz: u.a. Stoffe aus Land- und Forstwirtschaft, aus Garten und Küche sowie Exkremente von Mensch und
Tier. Biomasse kann als nachwachsender Rohstoff sowohl stofflich als auch energetisch genutzt werden.
So entsteht Biogas u. a. beim Verfaulen von Abfällen (Klärschlamm) und kann zum Heizen verwendet werden.
Eine weitere sinnvolle Nutzung von Biomasse ist die Kompostierung, in deren Verlauf aus organischen Abfällen Kompost entsteht.
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Grundlegende Rechtsvorschrift für den Immissionsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die
Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen
und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Cellulose
Cytoplasma
Lebender Inhalt einer Pflanzenzelle mit Ausnahme aller membranhaltiger Strukturen sowie des Zellkerns.

Deponie
Abfallbeseitigungsanlage für die Ablagerung von Abfällen oberhalb der Erdoberfläche (oberirdische Deponie).

Emission
Verunreinigung, die von einer festen oder beweglichen Anlage ausgeht. Es können Rauch,
Gase, Stäube, Abwasser und Gerüche, aber auch Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen emittiert werden.
Die Verursacher nennt man Emittenten. Zum Schutz von Menschen und Umwelt werden in Rechtsvorschriften
(Technischen Anleitungen, z.B. TA Luft, oder Rechtsverordnungen, z.B.
Abwasserverordnung, Strahlenschutzverordnung) Emissionsgrenzwerte festgelegt. Die Immission, d. h. das Auftreten einer
Emission an dem Ort, an dem sie eine Wirkung entfaltet, unterscheidet sich davon meist erheblich
(z.B. wegen Verdünnung in der Atmosphäre oder biologischen Abbaus im Wasser).
Emissionsquelle
Ort, an dem die Emission entsteht und dann an die Umwelt abgegeben wird. Bereiche einer Anlage, die Gase, Rauch, Ruß, Staub, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe
freisetzen.
Entsorgung
Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind für die Abfallentsorgung alle hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns
und Lagerns von Abfällen sowie der Schadstoffminimierung festgelegt.
Eukaryonten
Organismen mit echtem Zellkern. Zu ihnen gehören Pflanzen, Tiere, Pilze, Algen und Protozoen. (Organismen ohne echten Zellkern nennt man: Prokaryonten).

Filter
Filtration
Hier: Methode der Mikroorganismensammlung. Durch Filtration können luftgetragene Mikroorganismen nahezu vollständig eingesammelt werden. Als Sammelmedium können verschiedene Materialien eingesetzt werden, wie z.B. Watte, Papier, Cellulosegemische oder Gelatinefilter. Die Porengröße des Filters bestimmt die Größe der Partikel, die gesammelt werden sollen.

Gefahrstoffverordnung
Rechtsvorschrift, mit der 1993 europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Zweck der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) laut §1 ist es, den Menschen vor arbeitsbedingten und sonstigen Gesundheitsgefahren und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. Dazu wurden Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und bestimmten Erzeugnissen geschaffen.

Humus
Gesamtheit der im und auf dem Boden befindlichen organischen Reste abgestorbener Pflanzen und Tiere sowie deren organische Umwandlungsprodukte. An der Humusbildung sind vor allem Bakterien, Milben und Regenwürmer beteiligt, die die Pflanzenreste mikroskopisch klein zersetzen. Der Humus
enthält somit einen hohen Anteil von Stoffen, die von der Pflanzenwurzel aufgenommen werden können
und wesentliche Voraussetzung für das Gedeihen der Pflanzen sind.
Hygienisierung
Hier: Prozess, bei dem für mehrere Tage durch Selbsterwärmung des Kompostmaterials Temperaturen zwischen 55 und 60°C auftreten. Dadurch werden die schon mit dem organischen Abfall eingebrachten Mikroorganismen weitgehend abgetötet. Durch diesen Hygienisierungsprozess werden auch Krankheitserreger (Viren, Bakterien, Wurmeier u.a.) abgetötet.

Immission
Auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Sachgüter einwirkende Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Einwirkungen. Ziel des gesetzlich geregelten Immissionsschutzes ist es,
die Immissionen so gering wie möglich zu halten. Dafür sind Immissionswerte festgelegt. Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Impinger
Waschflasche zum Einsammeln luftgetragener Mikroorganismen. Mit Hilfe einer angeschlossenen Pumpe wird die zu analysierende Luft durch eine Sammelflüssigkeit geleitet. Die Mikroorganismen werden dabei in die Flüssigkeit abgeschieden.

KBE (Kolonie Bildende Einheiten)
Anzahl aller auf einem Nährmedium kultivierbaren und sichtbaren Einheiten (Kolonien), die aus einer oder mehreren Mikroorganismenzellen hervorgegangen sind.
Kaltluftabflüsse
Luftströmung, die dadurch entsteht, daß sich kalte Luft aufgrund ihrer höheren Dichte gegenüber warmer Luft in gegliedertem Gelände (Gefälle > 2°) hangabwärts in Bewegung setzt. Ihre Strömungsgeschwindigkeit liegt im Bereich von 0,5-3 m/s. Es handelt sich um eine stabil geschichtete Strömung im Übergangsbereich laminar-turbulent (ähnlich wie das Fließen von Honig). Kaltluftabflüsse bilden sich abends/nachts nach Tagen mit starker Sonneneinstrahlung bei geringer Bewölkung und geringem Wind in gegliedertem Gelände aus.
Kompost
Bodenverbesserungsmittel, das bei der Verrottung organischer Abfälle entsteht. Kompost ist ein wertvolles Düngemittel. Nährstoffe und organische Substanzen, die
durch Pflanzen dem Boden entzogen wurden, können in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Rechtsvorschrift, die 1996 in Kraft getreten ist. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) unterscheidet nach Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung (jene, die nicht verwertet
werden). Nach der Gesetzesdefinition sind Abfälle »alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer
entledigt, entledigen will oder entledigen muß«. Der Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Gefordert wird Abfallvermeidung vor Abfallverwertung. Sollten Abfälle nicht vermeidbar sein, ist die Abfallverwertung der Abfallentsorgung vorzuziehen.
Kultivierung

Lee
Die windabgewandte Seite.
Lignin
Hauptbestandteil der Zellwand höherer Pflanzen, neben Cellulose. Aufgrund der komplexen Natur von Lignin, ist dieses nur sehr langsam von Mikroorganismen abbaubar.
Luftgetragene Mikroorganismen
Mikroorganismen, die auf dem Luftweg übertragen werden. Prinzipiell können das alle sein, die meisten werden aber durch UV-Strahlung, Austrocknung oder zu geringe Temperatur abgetötet. Insbesondere Pilze und Actinomyceten, welche verstärkt in Kompost zu finden sind, überleben den Transport durch die Luft.
Luftgetragene Mikroorganismen werden vorwiegend durch die Anlagerung an Aerosole verbreitet. Normal
vorkommende Konzentrationen luftgetragener Mikroorganismen liegen zwischen 10¹ und 10³ KBE / m³
Luft.
Luftkeimsammelgerät
Lungengängige Partikel
Feste oder flüssige Teilchen, die aufgrund ihrer geringen Größe in den gesamten Atemtrakt gelangen können.
In die Nasenregion gelangen Partikel, die kleiner als 30 µm (0,03 mm) sind, in die Bronchialregion Partikel, die kleiner als 10 µm und in die Alveolen Partikel unter 5 µm Größe.
Luv
Die windzugewandte Seite.

mesophil
"Mittlere Temperaturen-liebend". Mesophile Mikroorganismen erreichen ihre optimale Wachstumsrate zwischen 20°C und 42°C.
Miete
Aufschüttung von organischem Material. Dabei werden die Abfälle zu Dreiecks-, Tafel- oder Trapezhaufen/-reihen aufgeschüttet. Die Mieten werden entweder gar nicht oder künstlich belüftet und mit speziellen Geräten umgesetzt.
Mikroorganismen
Kleinstlebewesen, die aufgrund ihrer geringen Größe (Bruchteile eines Millimeters) nur mit Hilfe eines Mikroskops zu sehen sind und eine geringe morphologische Differenzierung aufweisen. Mikroorganismen lassen sich in zwei Gruppen unterteilen: Eukaryonten (mit echtem Zellkern) und Prokaryonten (ohne Zellkern). Zu den Eukaryonten gehören Algen, Pilze und Protozoen. Bakterien und Cyanobakterien (Blaualgen) zählen zu den Prokaryonten. (siehe auch: luftgetragene Mikroorganismen)

Nährmedium
Zubereitung einer Nährstoffversorgung für Mikroorganismen, in flüssiger oder fester Form.
Das Wachstum von Mikroorganismen ist von Wasser und den darin gelösten Nährstoffen abhängig. Die Ansprüche verschiedener Mikroorganismen an die Zusammensetzung des Nährmediums sind sehr verschiedenartig. Es muß alle Elemente, die zum Aufbau der Zellsubstanz nötig sind, in Form verwertbarer Verbindungen enthalten.
Zur Herstellung fester Nährmedien werden flüssigen Medien Verfestigungsmittel, wie z.B. Agar, zugesetzt.

Organische Substanz
Gesamtheit aller im Substrat befindlichen pflanzlichen und tierischen Stoffe, einschließlich der
Mikroorganismen bzw. deren Bestandteile und aller Umwandlungsprodukte.

Pilze
Vielfältige Organismengruppe, die zu den Eukaryonten gehört. Schimmelpilze bilden von einer Spore aus wachsend Zellfäden (Hyphen), dann Fadengeflechte (Mycelien) und schließlich Kolonien, die aus Millionen von Zellen bestehen. Der "Hutpilz" hingegen ist der Vermehrungs- bzw. Fruchtkörper einer spezifischen Gruppe innerhalb der Pilze.
Pilze zersetzen Pflanzenreste, tote Tiere, Früchte, Brot usw. und führen somit deren Bestandteile in den Kreislauf der Natur zurück. (siehe auch: Schimmelpilze)
Prokaryonten
Organismen, die keinen Zellkern besitzen. Die DNA liegt als ringförmig geschlossener Strang frei im Cytoplasma. Zu den Prokaryonten gehören Bakterien und Cyanobakterien. (Organismen mit echtem Zellkern: Eukaryonten)

Quelle
Ort der Emission bzw. Tätigkeit, bei der Emissionen entstehen. Emissionsquellen sind z.B. Biofilter oder freisetzungsrelevante Tätigkeiten wie Umsetzen, Schreddern oder Absieben.

Recycling
Hier: Erneute oder wiederholte Verwendung von Abfall oder Reststoff in einem Kreislaufprozess.
Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen (Sekundärrohstoffe), ihre Rückführung in den
Wirtschaftskreislauf und die Verarbeitung zu neuen Produkten (stoffliche Verwertung).
Referenzmesswert
Messwert, der bei einer Probenahme in der Umgebung einer Anlage, den nicht durch deren Emissionen beeinflusst ist (also z.B. auf der windzugewandten Seite stattfindet). Dieser Wert liefert eine Aussage über das "natürliche" Vorkommen oder den natürlichen Hintergrundwert des untersuchten Parameters für den Standort und dient als Vergleichswert.
Rohstoffe
Natürlich vorkommende Stoffe tierischer, pflanzlicher oder mineralischer
Herkunft. Sie dienen als Grundlage für die Herstellung neuer Produkte. Rohstoffe sind z.B. Kohle,
Erdöl, Erze, Holz, Schwefel, Salz, Kautschuk, Steine und Erden. Rohstoffe kommen nur in begrenzten
Mengen vor, können sich in den meisten Fällen nicht selbst erneuern (regenerieren) und werden immer
knapper. Durch Recycling kann man Rohstoffe sparen. Je seltener ein Rohstoff ist, desto größer sind
die Bemühungen, ihn durch andere Rohstoffe zu ersetzen.
Rotte
Gesamtprozess des biologischen aeroben Abbaus.
Während der Rotte bzw. Kompostierung wird organische Substanz ab-, um- und aufgebaut. Im Allgemeinen lässt sich der Rotteverlauf in vier Phasen unterteilen: Initial-, Abbau-, Umbau- und Aufbauphase.
Jeder Abschnitt der Kompostierung wird durch die Aktivität bestimmter Lebewesen gekennzeichnet. Auch Temperatur und pH-Wert zeigen die verschiedenen Phasen der Rotte an. Ab etwa 45°C werden die mesophilen Organismen durch thermophile abgelöst, und die Temperatur kann bis auf 80°C ansteigen. Anschließend fällt die Temperatur wieder.
Je nach angewandtem Verfahren und angestrebtem Endprodukt dauert die gesamte Rotte etwa 2-6 Monate.
Rotteprozess
Ab- und Umbauprozess organischer Substanzen unter
Luftzufuhr, oftmals verfahrenstechnisch gesteuert. Wesentliche Kennzeichen des Rotteprozesses sind Selbsterhitzung, hoher
Sauerstoffbedarf bzw. intensive CO2-Produktion, die Bildung von Ammonium und geruchsintensiver bzw. unangenehm riechender Stoffwechselprodukte.

Schädliche Umwelteinwirkungen
Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Schädliche Umwelteinwirkungen ist einer der wichtigsten Begriffe des Immissionsschutzrechts, der im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in einer Vielzahl von Vorschriften verwendet wird.
Schimmelpilze
Organismengruppe, die auf verwesenden pflanzlichen oder tierischen Substraten eine wichtige Rolle als Stoffzersetzer spielt. Diese überaus wichtige Fähigkeit des biologischen Abbaus kann jedoch auf Lebens- und Futtermitteln zu beträchtlichen Schäden führen.
Einige Schimmelpilze haben große Bedeutung als Antibiotikaproduzenten erlangt.

TA Abfall
Verwaltungsvorschrift des Bundes (Technische Anleitung (TA) Abfall) von 1986, in der bundeseinheitlich Anforderungen an die Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle nach
dem Stand der Technik festgelegt sind. Dazu gehören Anforderungen an Planung, Genehmigung, Errichtung
und Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen sowie Hinweise zu geeigneten Entsorgungswegen für bestimmte
Abfallarten.
TA Luft
Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Reinhaltung der Luft aus dem Jahr 1986, die im Jahr 2001 grundlegend überarbeitet wurde. Innerhalb des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und seiner Vorschriften richtet sich die Technische Anleitung (TA) Luft in erster Linie an die Betreiber
genehmigungsbedürftiger Anlagen. Die Betreiber solcher Anlagen haben nach den Grundsätzen des BImSchG
zu handeln und Anlagen nach dem Stand der Technik zu erstellen oder zu betreiben. Grenzwerte,
Emissions- und Immissionswerte und im besonderen Schwellenwerte sind unbedingt einzuhalten. Für
ältere Anlagen sieht der Gesetzgeber ein Altanlagensanierungskonzept vor. Die TA Luft enthält u.a.
auch allgemeine Emissionswerte für staub- und gasförmige Stoffe.
TA Siedlungsabfall
Verwaltungsvorschrift des Bundes von 1986 zur Verwertung von Siedlungsabfällen, die die Behandlung und sonstige Entsorgung regelt. Durch die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TA Siedlungsabfall / TASi) soll sichergestellt werden, dass Hausmülldeponien von heute nicht zu
Altlasten von morgen werden. In Zukunft ist nur noch die Ablagerung von solchen Stoffen gestattet,
die nach heutiger Kenntnis keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Abfälle, auch
Klärschlämme, die diesen Anforderungen (Glühverlust < 3% für Deponieklasse 1 bzw. < 5%
Deponieklasse 2) nicht genügen, müssen grundsätzlich vorbehandelt werden. Dies hat den vermehrten
Einsatz von thermischen Behandlungsanlagen, z.B. Müllverbrennungsanlagen, für den stofflich nicht
verwertbaren Restmüll zur Folge. Zwecke der TASi sind ferner u.a.: nicht vermiedene Abfälle soweit
wie möglich zu verwerten, den Schadstoffgehalt der Abfälle so gering wie möglich zu halten, die
Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Zur mittelfristigen Anpassung der kommunalen oder regionalen
Siedlungsabfallwirtschaft an den Standard der TASi dienen Altanlagenregelungen (z.B. Nachrüstung
vorhandener Entsorgungsanlagen) sowie Übergangsvorschriften, wonach spätestens im Jahr 2005 kein
Hausmüll mehr unbehandelt abgelagert werden darf.
thermophil
"Hohe Temperaturen-liebend". Thermophile Mikroorganismen wachsen bei Temperaturen zwischen 40°C und 70°C. Extrem thermophile Organismen haben ihr Wachstumsoptimum über 65°C. Im Kompost findet man Temperaturen bis über 80°C.
thermotolerant
Wärmetolerant. Thermotolerante Mikroorganismen vermögen bis 50°C zu wachsen.

Umsetzen der Miete
Durchmischung des Kompostmaterials. Die Auflockerung des Materials führt zu einer besseren Durchströmung mit Sauerstoff und somit einer Beschleunigung des Rotteprozesses.
Der Umsetzungsvorgang erfolgt entweder mit einem Radlader oder mit selbstfahrenden bzw. an eine Zugmaschine angehängten Umsetzern.

Vermeidung
Verhinderung von Abfallentstehung. Die Vermeidung von Abfällen wird laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW- / AbfG) durch die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung sowie ein auf den Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte gerichtetes Konsumverhalten erreicht.
Verwertung
Wiederverwendung von Abfällen. Diese hat Vorrang vor der Beseitigung, falls die Beseitigung nicht die umweltverträglichere Lösung darstellt. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) macht keine Vorgaben, ob die stoffliche oder die energetische Verwertung zu bevorzugen ist, sondern schreibt bezogen auf den jeweiligen Abfall die Wahl des jeweils höherwertigen Verwertungsverfahrens vor.
Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen
Rechtsvorschrift, die 2001 in Kraft getreten ist. Diese (Artikel-)Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen setzt sich aus den drei folgenden, getrennten Verordnungen zusammen:
1. Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung-AbfAblV)
2. Dreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen - 30. BImSchV)
3. Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
In der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) wird die Ablagerung von Siedlungsabfällen und Abfällen, die wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können, auf Deponien und ihre Behandlung geregelt. Ferner gilt die Übernahme der Übergangsregelungen der TASi für die Ablagerung nicht ausreichend vorbehandelter Abfälle und für die Deponiezuordnungskriterien für z.B. thermisch behandelte Abfälle und Anforderungen an Deponien.
Die 30. BImSchV gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen, in denen Siedlungsabfälle und Abfälle, die wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können, mit biologischen oder einer Kombination von biologischen mit physikalischen Verfahren behandelt werden. Die Verordnung gilt nicht für Anlagen, die für die Erzeugung von verwertbarem Kompost oder Biogas ausschließlich aus Bioabfällen oder für die Ausfaulung von Klärschlamm bestimmt sind.
Artikel 3 ändert bzw. ergänzt die Verordnung zu Änderung der Abwasserverordnung.

Waschflasche

Zellulose
Zwangsbelüftung
Durch technische Maßnahmen intensivierte Belüftung. Einige Kompostierungsverfahren gewährleisten eine ausreichende Durchlüftung des Kompostmaterials mit technisch erzeugten Luftströmen. Unterschieden werden kann zwischen Druck- und Saugbelüftung. Die dabei entstehende Abluft wird häufig über einen Biofilter desodoriert.